Kündigung, Beitragsfreistellung oder Verkauf?

Eine Lebensversicherung hat in der Regel eine ziemlich lange Laufzeit. Gerade kapitalbildende Lebensversicherungen, die in jungen Jahren zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen wurden, können durchaus Laufzeiten von 35 oder 40 Jahren haben. In einem solch langen Zeitraum ist es völlig normal, dass sich die Lebensumstände bedeutend ändern. Dies kann auch dazu führen, dass die bestehende Lebensversicherung nicht mehr ins Konzept passt oder man aufgrund schlechterer finanzieller Verhältnisse die Beiträge nicht mehr aufbringen kann.

Kündigung

Viele Versicherte stehen deshalb vor der Frage, was man tun kann, um die Versicherung vorzeitig zu beenden oder zumindest die Beitragsbelastung für die Zukunft zu senken beziehungsweise ganz zu vermeiden. Bei reinen Risikolebensversicherungen kann der Vertrag binnen Jahresfrist gekündigt werden, ohne dass dem Versicherungsnehmer hier abgesehen vom Verlust des Versicherungsschutzes nennenswerte Nachteile entstehen. Anders verhält es sich bei der Kapitallebensversicherung. Zwar ist auch hier eine Kündigung möglich, jedoch ist diese mit erheblichen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden. Dies hängt damit zusammen, dass der Kunde bei einer Kündigung nicht den sogenannten Schlussüberschussanteil erhält, der bei planmäßigem Ablauf gezahlt wird. Außerdem behält die Versicherungsgesellschaft die ihr bei Beginn des Vertrages entstandenen Abschlusskosten (Vermittlungsprovision) ein. So ist es nicht selten der Fall, dass der Kunde bei Kündigung der Versicherung einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommt, der geringer ist, als die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge. Wenn irgendwie möglich, sollte der Versicherungsnehmer eine Kündigung vermeiden.

Beitragsfreistellung

Liegt der primäre Grund darin, die zukünftigen Beitragszahlungen nicht mehr zahlen zu wollen oder zu können, hat der Kunde einige Alternativen zur Kündigung. Möchte er aufgrund eines kurzfristigen finanziellen Engpasses die Beitragszahlung für einige Monate aussetzen, so kann er eine Stundung der Beiträge beantragen. Diese muss er dann nach Ablauf der Stundungsphase nachträglich einzahlen. Ist dies nicht möglich, kann stattdessen auch die Laufzeit der Versicherung entsprechend verlängert werden, die gestundeten Monatsbeiträge werden so quasi hinten dran gesetzt. Will der Versicherungsnehmer generell keine Beiträge mehr zahlen, kann die Versicherung auch beitragsfrei gestellt werden. Die Lebensversicherung wird dann mit einer entsprechend geringeren Versicherungssumme weitergeführt. Als Voraussetzung für eine Beitragsfreistellung müssen allerdings bereits soviel Beitragszahlungen erfolgt sein, dass ein Rückkaufswert vorhanden ist.

Verkauf

Lässt sich die vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages dennoch nicht vermeiden, weil der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital dringend benötigt, sollte er sich, bevor er seinen Vertrag kündigt, zunächst Angebote von sogenannten Aufkäufern einholen. Aufkäufer sind Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, bestehende Kapitallebensversicherungen aufzukaufen. Der Kunde bleibt weiterhin versicherte Person, als Versicherungsnehmer tritt nach vollzogenem Verkauf aber der Aufkäufer auf. Dieser übernimmt dann auch die weitere Beitragszahlung und kassiert bei Ablauf der Versicherung oder bei Tod der versicherten Person die Versicherungssumme. Ein Verkauf kann sich für den Versicherungsnehmer durchaus rechnen, da der Kaufpreis, den der Aufkäufer zahlt, bis zu zehn oder 15 Prozent höher sein kann, als der von der Versicherung gezahlte Rückkaufswert. Jedoch eignet sich nicht jede Versicherung für einen Verkauf. Liegt der bisher angesparte Rückkaufswert zum Beispiel unter 5.000,00 EUR, wird sich wohl kein Aufkäufer bereit erklären, ein Kaufangebot zu unterbreiten. Eine weitere Alternative, kurzfristigen Geldbedarf zu befriedigen, ohne seine Lebensversicherung auflösen oder verkaufen zu müssen, können Sie in der Rubrik "Policendarlehen" nachlesen.


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