Policendarlehen

Versicherungsnehmer mit einer bereits bestehenden Kapitallebensversicherung, bei welcher schon angespartes Kapital in nennenswerter Höhe vorhanden ist, haben mit Ihrer Police eine gute Möglichkeit, bei Kreditbedarf unkompliziert einen relativ zinsgünstigen Kredit zu erhalten. Mit einem sogenannten Policendarlehen kann der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung beleihen. Die maximale Darlehenshöhe richtet sich dabei nach der Höhe des zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme erreichten Rückkaufswertes gegebenenfalls zuzüglich der bereits garantierten Überschussanteile abzüglich eventueller Abgeltungssteuer. Anders, als bei einem klassischen Konsumentenkredit einer Bank ist es bei einem Policendarlehen nicht erforderlich, zunächst umfangreiche Anträge und Selbstauskünfte auszufüllen und diverse Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder sonstige Einkommens- und Ausgabennachweise beizubringen. Auch ein Eintrag des Kredites bei der Schufa bleibt dem Kunden erspart. Schließlich leiht man sich ja nur einen Teil des Geldes, was man ohnehin schon angespart hat und welches einem bei Ablauf der Versicherung sowieso zustehen würde. So betrachtet ist ein Policendarlehen im eigentlichen Sinn rein rechtlich kein Darlehen, sondern eine Vorausleistung aus der dem Versicherungsnehmer später zustehenden Versicherungssumme. Da für die Versicherungsgesellschaft hierbei keinerlei Kreditausfallrisiko besteht, sind die Zinssätze für Policendarlehen in der Regel deutlich günstiger, als bei normalen Bankkrediten. Für die Abwicklung berechnen die meisten Versicherungsgesellschaften eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Auch bei der Tilgung ist ein Policendarlehen relativ flexibel gestaltet. Der Kunde kann den aufgenommenen Betrag entweder in monatlichen Teilbeträgen zurückführen oder auch in einer Summe ausgleichen. Auch Teiltilgungen durch Sonderzahlungen sind möglich. Darüber hinaus kann auch ganz auf die Tilgung verzichtet werden. In diesem Fall wird das Policendarlehen einfach bei Fälligkeit der Lebensversicherung mit der dann zur Auszahlung bereit stehenden Versicherungssumme verrechnet. Etwas komplizierter wird es, wenn es sich um ein Policendarlehen bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt. Hierbei erfolgt die Auszahlung in Form von Fondsanteilen zum aktuellen Kurs. Der Kunde muss bei Tilgung des Policendarlehens den dann aktuellen Wert der Fondsanteile zurückzahlen, wodurch die tatsächlichen Kosten des Policendarlehens nicht kalkulierbar sind. Hat sich der Wert der beliehenen Fondsanteile zum Tilgungszeitpunkt im Vergleich zum Tag der Darlehensaufnahme verdoppelt, muss der Versicherungsnehmer folglich auch den doppelten Betrag zurückzahlen und hat damit buchstäblich „mit Zitronen gehandelt“. Wegen diesem nicht kalkulierbaren finanziellen Risiko raten Finanzexperten deshalb auch grundsätzlich davon ab, Policendarlehen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen aufzunehmen.

Kommt der Versicherungsnehmer mit den Zinszahlungen für einen längeren Zeitraum in Verzug, muss er zwar nicht befürchten, dass wie bei einem Bankkredit Zwangsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden, jedoch ist die Versicherungsgesellschaft dann berechtigt, das Policendarlehen zu kündigen und sofort mit dem vorhandenen Kapitalvermögen zu verrechnen. Dies führt dann dazu, dass der Kunde seinen Versicherungsschutz verliert. Bei Policendarlehen, die einen Betrag von 25.565,00 EUR übersteigen, ist die Versicherungsgesellschaft zudem verpflichtet, das Darlehen dem Finanzamt zu melden. Dies kann dazu führen, dass sich eine komplette Einkommenssteuerverpflichtung für die Erträge aus der Versicherung ergibt. Ist die Lebensversicherung bereits zur Absicherung eines bestehenden Darlehens an ein Finanzinstitut abgetreten, so muss dieses zunächst dem Policendarlehen zustimmen, ansonsten ist keine Darlehensaufnahme möglich. Genauso ist die Zustimmung des Begünstigten erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer diesem ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt hat.


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